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Information
über die Förderung von Berufsvorbereitenden Praktika-
und Studienaufenthalten (BPSA) von ausländischen Studierenden
Warum berufsvorbereitende Praktika- und Studienaufenthalte?
Ausländische
Studierende verbringen oft acht und mehr Jahre in Deutschland,
bevor sie ihr Studium erfolgreich abschließen. Dies führt
zwangsläufig zur Entfremdung von ihren Familien und Freunden,
aber auch zu einer größeren Distanz zu den Entwicklungen
in ihren Heimatländern, in denen sie später leben und
arbeiten. Sie verlieren damit zunehmend nicht nur den Kontakt,
sondern auch das Wissen über die Situation in ihren Heimatländern.
Berufsvorbereitende
Praktika- und Studienaufenthalte sollen dabei helfen, der sozialen
Entfremdung und dem Wissensverlust entgegenzuwirken, sowie gleichzeitig
den entwicklungspolitischen Bezug und die spätere berufliche
Orientierung des eigenen Studiengangs zu stärken.
Ziel der Förderung:
Berufsvorbereitende Praktika- und Studienaufenthalte dienen
- der Unterstützung des fachbezogenen Lernens und dem Erreichen des Studienziels,
- der Aufnahme/Wiederbelebung von Kontakten im Heimatland nach längerer studienbedingter Abwesenheit.
- dazu, einen Zusammenhang zwischen Studieninhalten und entwicklungspolitischer Praxis herzustellen.
Voraussetzungen:
Gefördert werden können ausländische Studierende aus Afrika, Asien oder Lateinamerika, die
- schon seit längerer Zeit der ESG, KHG oder dem Akademischen Auslandsamt bekannt sind und von keiner Organisation ein Stipendium erhalten;
- im Hauptstudium sind;
- bisher kein berufsvorbereitendes Praktikum- oder Studienaufenthalt genehmigt bekamen,
- in den letzten 20 Monaten nicht in ihrer Heimat waren (nicht berücksichtigt werden dabei Aufenthalte, die aus überwiegend persönlichen Gründen durchgeführt wurden (z.B. bei Todesfall in der Familie).
Zweck:
Berufsvorbereitende Praktika und Studienaufenthalte werden gefördert zur
- Vorbereitung und Anfertigung einer entwicklungsländerbezogenen Studien- oder Abschlussexamensarbeit (z.B. Datensammlung, Forschungsaufenthalte usw. (in der Regel nicht länger als 2-3 Monate.)
- Ableistung eines Praktikums (nicht länger als 3 - 6 Monate),
- das Bestandteil der Studienanforderungen im Hauptstudium ist
- oder im Zusammenhang mit dem Studium bzw. der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht.
- Berufsinformation bzw. Praktikum in der Abschlussphase des Studiums
Anträge:
werden von dem/der Studierenden über die örtlichen ESGn, KHGn oder Akademischen Auslandsämter rechtzeitig vor dem ausgeschriebenen Bewerbungsschluss mit den erforderlichen Anlagen bei dem regionalen Koordinationsbüro eingereicht:
Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung für "Berufsvorbereitende Praktika- und Studienaufenthalte" besteht aus:
- der Übernahme der Reisekosten (Flugticket zum günstigsten Flugtarif; maximal
1020,- €),
- einer Ausgabenpauschale von 260,- €
Verpflichtungen
Geförderte Studierende sind verpflichtet,
- vor und nach der Reise jeweils an einem eintägigen Vor- und Nachbereitungsseminar teilzunehmen,
- innerhalb von 6 Wochen nach ihrer Rückkehr vorzulegen:
- einen ausführlichen Auswertungsbericht
- Originalbelege (Rechnung des Reisebüros, Flugticket)
- im Falle eines Praktikums: Bescheinigung über das abgeleistete Praktikum.
Anträge
Anträge auf Förderung einer Zwischenheimreise können bei allen ESGn, KHGn, KSGn und den akademischen Auslandsämtern der jeweiligen Hochschulen gestellt werden. Anträge dürfen nicht selbst eingereicht werden.
Termine:
Antragsschluss für Reisen im
1. Halbjahr 2012 ( Januar - Juni
2012):
15. November 2012
Vorbereitungsseminar:
10.12. 2011 in der KHG Kaiserslautern
Nachbereitungsseminar:
2.6. 2012
Hinweis für Reisen nach Kamerun: Reisen im Dezember
(über Weihnachten) werden nicht gefördert!
Ansprechpartner:
Koordinationsbüro für das BPSA-Programm
c/o
Gem.Ref. Guido König
KHG Kaiserslautern
Villenstr. 8
67657 Kaiserslautern
Tel. 0631/360 53 73
Fax. 0631/360 53 75
Mail:
koenig@khg-kl.de
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